Visum und ETIAS für die Schweiz: Einreisebestimmungen für Zürich-Besucher
Brauchen Besucher aus UK, USA, EU und anderen Ländern ein Visum oder ETIAS für die Einreise in die Schweiz?
Die Schweiz gehört zum Schengen-Raum, aber nicht zur EU. Die meisten westlichen Besucher reisen derzeit visumfrei für bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen ein. Sobald ETIAS vollständig in Kraft ist, müssen sich Reisende aus visumbefreiten Ländern zusätzlich online registrieren; EU-/EWR-Bürger benötigen lediglich einen gültigen Pass oder Personalausweis.
Die Schweiz nimmt in der europäischen Bürokratie eine eigenwillige Stellung ein: Sie verwendet nirgendwo den Euro, behält ihren eigenen Franken und ist nie der EU beigetreten, und dennoch überqueren Sie die Grenze von Frankreich, Deutschland, Österreich oder Italien aus meistens ohne jede Passkontrolle. Das liegt daran, dass die Schweiz vollwertiges Mitglied des Schengen-Raums ist, obwohl sie ausserhalb der EU geblieben ist. Für alle, die eine Reise nach Zürich und in die Berge, Seen und Städte planen, die von dort aus erreichbar sind, ist dieser Unterschied durchaus relevant, denn Visumregeln, ETIAS und Zollfreigrenzen folgen der Schengen-Grenze, nicht der EU-Grenze.
Schengen ohne EU-Mitgliedschaft: was das an der Grenze bedeutet
Die Zugehörigkeit zu Schengen bei gleichzeitigem Verbleib ausserhalb der EU verleiht der Schweiz einen ungewöhnlichen Hybridstatus. Die Passkontrolle an der äusseren Schengen-Grenze, also an Ihrem ersten Ankunftsort von ausserhalb Europas, funktioniert genauso wie in Frankreich oder Deutschland: Ihr Pass wird geprüft und gestempelt (oder gescannt, falls Sie ein E-Gate nutzen), gemäss derselben 90-Tage-Regel, die im gesamten Raum gilt. Sobald Sie sich innerhalb des Schengen-Raums befinden, sind die Landgrenzen zwischen der Schweiz und ihren Nachbarländern jedoch in der Regel unbewacht, und Züge, Autos und Busse überqueren sie ohne Halt.
Was die Schengen-Mitgliedschaft nicht abdeckt, sind Zoll und Mehrwertsteuer. Die Schweiz betreibt ihr eigenes, von der EU getrenntes Zollgebiet, sodass Waren, Zollfreigrenzen und Mehrwertsteuerrückerstattungen den Schweizer Regeln folgen und nicht den EU-Regeln, auch wenn die Reisenden selten eine Passkontrolle zu Gesicht bekommen. Liechtenstein, bequem als Tagesausflug von Zürich erreichbar, ist in diese selbe Schweizer Zollunion eingebunden, obwohl es ein eigener souveräner Staat ist, weshalb die Grenze dort ebenso entspannt ist.
Brauchen Sie ein Visum für die Schweiz?
Für die meisten Leser aus UK, den USA, der EU, Kanada, Australien oder Neuseeland lautet die Antwort derzeit Nein, sofern es sich um einen touristischen Besuch von unter 90 Tagen handelt. Die Schweiz wendet die übliche Schengen-Kurzaufenthaltsregel an: 90 Tage innerhalb von 180 Tagen, berechnet über den gesamten Schengen-Raum zusammen, nicht pro Land. Wer zwei Wochen in Italien verbracht hat, bevor er in Zürich ankommt, hat diese Zeit bereits von den 90 Tagen abgezogen.
Staatsangehörige von Ländern ohne Visumbefreiungsabkommen mit Schengen müssen im Voraus ein Schengen-Visum beantragen, über die Schweizer Botschaft oder das Konsulat, das für ihr Wohnsitzland zuständig ist. Dieser Prozess ist von ETIAS getrennt und umfasst eine persönliche Antragstellung, biometrische Daten sowie Nachweise über finanzielle Mittel und Unterkunft.
| Reisendentyp | Visum für Tourismus nötig | ETIAS nötig | Maximaler Aufenthalt |
|---|---|---|---|
| Schweizer und EU-/EWR-Bürger | Nein | Nein | Keine Begrenzung (Personenfreizügigkeit) |
| Staatsangehörige aus UK, USA, Kanada, Australien, NZ | Nein, für Aufenthalte unter 90 Tagen | Ja, sobald vollständig in Kraft | 90 Tage innerhalb von 180 Tagen |
| Andere visumbefreite Staatsangehörigkeiten | Nein, für Aufenthalte unter 90 Tagen | Ja, sobald vollständig in Kraft | 90 Tage innerhalb von 180 Tagen |
| Staatsangehörige mit Schengen-Visumpflicht | Ja, im Voraus beantragen | Nein (das Visum ersetzt es) | Wie im Visum angegeben |
ETIAS: was es ist, was es kostet und wann Sie es brauchen
ETIAS, das European Travel Information and Authorisation System, ist kein Visum. Es handelt sich um eine kurze Online-Vorregistrierung für Reisende aus visumbefreiten Ländern, die in den Schengen-Raum einreisen, die Schweiz eingeschlossen, ähnlich dem US-amerikanischen ESTA oder dem kanadischen eTA. Sie geben Passdaten ein, beantworten einige Sicherheits- und Gesundheitsfragen und zahlen online eine kleine Gebühr, bevor Sie einfliegen oder einreisen.
Sobald ETIAS erforderlich ist, gilt es auf die gleiche Weise, egal ob Sie in den Flughafen Zürich einfliegen, mit dem Zug aus München oder Mailand ankommen oder aus Frankreich einreisen. Eine einzige ETIAS-Genehmigung deckt Reisen im gesamten Schengen-Raum ab, sodass Sie keine separate Genehmigung nur für die Schweiz benötigen, wenn Sie bei derselben Reise auch Nachbarländer besuchen. Sie ist an Ihren Pass gebunden und bleibt für mehrere Einreisen über rund drei Jahre gültig, oder bis der Pass abläuft, je nachdem, was zuerst eintritt. Bei einer Passerneuerung benötigen Sie eine neue ETIAS-Genehmigung.
Praktische Punkte, die Sie einplanen sollten:
- Beantragen Sie ETIAS, bevor Sie nicht erstattungsfähige Reisen buchen, da die Genehmigung nicht immer sofort erfolgt, auch wenn die meisten Anträge innerhalb von Minuten bis wenigen Tagen bearbeitet werden.
- Eine ETIAS-Genehmigung deckt die Schweiz und jedes andere Schengen-Land auf derselben Reise ab.
- Kinder und ältere Reisende sind nicht automatisch befreit; ETIAS gilt nach Staatsangehörigkeit und Pass, nicht nach Alter, auch wenn die Gebühren unter 18 und über 70 Jahren in der Regel entfallen.
- Inhaber eines EU-/EWR- oder Schweizer Passes bzw. Personalausweises benötigen nie ETIAS, da sie das Recht auf Freizügigkeit haben.
Passgültigkeit und weitere Unterlagen
Grenzbeamte, die am Flughafen Zürich oder an einem Landübergang bei Basel einen Nicht-EU-/EWR-Pass kontrollieren, möchten in der Regel mindestens drei Monate Gültigkeit über das geplante Ausreisedatum aus dem Schengen-Raum hinaus sehen sowie einen Pass, der innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt wurde. Fluggesellschaften setzen dies meist schon vor dem Einsteigen durch, da sie für die Beförderung von Passagieren, die die Einreise verweigert bekommen, mit Bussen belegt werden.
Neben dem Pass selbst lohnt es sich, zumindest auf dem Handy, Folgendes bereitzuhalten:
- Ihr Rück- oder Weiterflugticket.
- Nachweis der Unterkunft für mindestens die ersten Nächte (eine Hotelbestätigung oder Airbnb-Buchung genügt).
- Ein Nachweis, dass Sie sich finanziell selbst versorgen können, etwa eine Bankkarte oder ein aktueller Kontoauszug, auch wenn dies deutlich seltener kontrolliert wird als die anderen beiden Punkte.
Nichts davon wird bei einer routinemässigen touristischen Einreise üblicherweise verlangt, aber es bereitzuhalten erspart einige stressige Minuten, falls ein Beamter doch fragt, und es kostet nichts, es gespeichert zu haben.
Zoll und Zollfreigrenzen bei der Einreise in die Schweiz
Da das Schweizer Zollgebiet von dem der EU getrennt ist, entsprechen die Zollfreigrenzen bei einem Flug aus London oder New York nicht automatisch denen bei einer Einreise aus einem EU-Land. Deklarationspflichtige Waren oberhalb der Freigrenze unterliegen der Schweizer Mehrwertsteuer und, bei Alkohol und Tabak, zusätzlicher Verbrauchssteuer, zu zahlen am Kanal “Waren zu verzollen” (rot).
| Waren | Zollfreigrenze bei Einreise in die Schweiz |
|---|---|
| Alkohol über 18 % Vol. | 1 Liter |
| Alkohol bis 18 % Vol. | 2 Liter |
| Tabak (ab 18 Jahren) | 250 Zigaretten oder 250 g andere Tabakprodukte |
| Andere Waren, Geschenke und Einkäufe | CHF 300 Gesamtwert pro Person |
| Fleisch, Milchprodukte und einige Pflanzenprodukte | Eingeschränkt oder verboten aus Ländern ausserhalb der EU |
Die CHF-300-Freigrenze gilt insgesamt, nicht pro Warenkategorie, und sie gilt neu für jede einreisende Person, sodass eine vierköpfige Familie gemeinsam effektiv CHF 1’200 zur Verfügung hat, bevor Zoll auf den übersteigenden Betrag fällig wird. Wer auf der Bahnhofstrasse grössere Einkäufe plant oder Schweizer Uhren oder Schokolade in grösseren Mengen mit nach Hause bringt, sollte die Quittungen aufbewahren, da der Zoll danach fragen kann.
Ankunft am Flughafen Zürich: was tatsächlich passiert
Der Flughafen Zürich (ZRH) ist der wichtigste Einreisepunkt für die meisten Besucher, und in der Praxis erfolgt die Pass- und ETIAS-Kontrolle an einem ganz gewöhnlichen Schengen-Grenzschalter oder über ein automatisiertes E-Gate, sofern Sie einen berechtigten Pass besitzen. Von der Landung bis zum Abschluss der Passkontrolle vergeht ausserhalb der Stosszeiten meist deutlich weniger als eine halbe Stunde, wobei frühmorgendliche Langstreckenankünfte längere Wartezeiten mit sich bringen können.
Sobald Sie durch sind, liegt der Zürcher Bahnhof direkt unter dem Terminal, und die Fahrt ins Stadtzentrum dauert per Direktzug etwa 10 Minuten, ausführlich beschrieben in unserem Leitfaden vom Flughafen Zürich ins Stadtzentrum. Wer länger als ein paar Tage bleibt und regelmässig Züge für Ausflüge nutzen möchte, sollte sich schon in der Ankunftshalle um einen Fahrausweis kümmern. Eine
im Voraus online gebuchte Swiss Half Fare Card
senkt die meisten Zug-, Bus- und Schifffahrten für die Dauer Ihres Aufenthalts um rund die Hälfte, was sich schnell auszahlt, wenn Sie mehr als ein- oder zweimal in die Berge fahren. Für den umfassenderen Vergleich der Fahrausweise siehe unseren Leitfaden zum Swiss Travel Pass und den Vergleich Zürich Card gegen Swiss Travel Pass, und für die Mechanik von Tickets, Zonen und Entwerten an Bord unseren Leitfaden zu Schweizer Zügen und Unterwegs in Zürich mit dem ZVV-Netz.
Landgrenzen: Frankreich, Deutschland, Österreich, Italien und Liechtenstein
Da es sich hierbei ausnahmslos um Schengen-Grenzübergänge handelt, ist beim Fahren oder mit dem Zug zwischen der Schweiz und ihren Nachbarländern normalerweise keine Passkontrolle nötig. Stichprobenkontrollen kommen dennoch vor, besonders auf Strassen in der Nähe der Grenzen zu Frankreich und Italien, halten Sie also den Pass griffbereit, auch wenn Sie nicht erwarten, ihn vorzeigen zu müssen. Wer für eine Reise durch die Schweiz und über die Grenze hinaus einen Mietwagen abholt, findet in unserem Leitfaden zur Autovermietung in der Schweiz die Unterlagen, die Versicherer für Fahrten in Nachbarländer erwarten.
Die eine Landgrenze, die viele überrascht, ist die zu Liechtenstein: Dort gibt es überhaupt keine Passkontrolle zur Schweiz und auch keinen eigenen Zollposten, da es Teil der Schweizer Zollunion ist. Ein halbtägiger Ausflug dorthin, beschrieben in unserem Leitfaden zum Tagesausflug nach Liechtenstein, besteht aus nicht mehr als einer Busfahrt, sobald Sie bereits in der Schweiz sind.
Sobald Sie da sind: das Praktische im Griff haben
Die Einreiseformalitäten zu klären ist der unglamouröse Teil einer Schweizreise, aber es ist auch der Teil, der, wenn schlecht gemacht, tatsächlich einen Tag ruinieren kann, meist durch eine verpasste ETIAS-Registrierung und nicht durch etwas an der Grenze selbst. Ist das erledigt, möchten die meisten Besucher wissen, wie viele Tage sie einplanen sollen und was es kostet; unsere Leitfäden Wie viele Tage für Zürich und Reisekosten Zürich gehen auf beides ausführlich ein.
Zwei Dinge sind für den ersten Tag unabhängig von der Staatsangehörigkeit sinnvoll: sich zu Fuss zu orientieren und ein Gefühl dafür zu bekommen, wie kompakt die Zürcher Innenstadt tatsächlich ist. Eine geführte
Wandertour durch Zürichs Altstadt
deckt dieses Terrain mit jemandem ab, der auch die alltäglichen Dinge zeigen kann, die ein Grenzbeamter nie erwähnen wird, etwa wo Einheimische tatsächlich essen und wo die Touristenpreise sitzen. Führt die Reise auch in die Hauptstadt, ist ein ähnlicher
geführter Spaziergang durch Bern, der erklärt, wie das Land sich selbst regiert
eine gute Möglichkeit, den föderalen Aufbau zu verstehen, der überhaupt erst zu dieser Konstellation Schengen-ohne-EU führt. Und für einen einzigen Tag, der mehrere Höhepunkte der Zentralschweiz abdeckt, ohne die eigenen Zugverbindungen organisieren zu müssen, nimmt Ihnen ein
Tagesausflug zu den Highlights der Zentralschweiz
die Routenplanung ab.
Für alles andere, was Erstbesuchern begegnet, von der Tramfahrschein-Entwertung bis zu Trinkgeldgewohnheiten, runden unsere Seiten Erste-Mal-Fehler in Zürich und Sicherheit und Betrugsmaschen in Zürich ab, wie eine unkomplizierte, gut vorbereitete Einreise in die Schweiz in der Praxis aussieht.
Einreisebestimmungen für die Schweiz: Ihre Fragen beantwortet
Brauche ich ein Visum für Zürich oder die Schweiz?
Staatsangehörige der EU/des EWR, von UK, USA, Kanada, Australien und vielen anderen Ländern benötigen für kurze touristische Aufenthalte kein Visum und können derzeit mit nur einem Pass einreisen. Dies gilt für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen, dieselbe Schengen-Regel wie in den meisten anderen Ländern Kontinentaleuropas.
Was ist ETIAS und brauche ich es für die Schweiz?
ETIAS ist eine Online-Reisegenehmigung für Besucher aus visumbefreiten Ländern, die in den Schengen-Raum einreisen, einschliesslich der Schweiz. Es ist kein Visum, sondern eine kurze Vorab-Registrierung, gebunden an Ihren Pass, gültig für mehrere Einreisen über drei Jahre oder bis zum Ablauf Ihres Passes, je nachdem, was zuerst eintritt.
Gehört die Schweiz zur EU?
Nein. Die Schweiz ist kein EU-Mitgliedstaat, gehört aber zum Schengen-Raum und hat bilaterale Abkommen mit der EU, die die Grenzkontrollen für die meisten Reisenden erleichtern. Das bedeutet, Sie durchlaufen die Passkontrolle wie an jeder anderen Schengen-Grenze, aber die Schweizer Zoll- und Mehrwertsteuerregeln sind von denen der EU getrennt.
Wie lange kann ich ohne Visum in der Schweiz bleiben?
Nach der Schengen-90/180-Regel können die meisten visumbefreiten Besucher, zusammen mit der Zeit in jedem anderen Schengen-Land, bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen in der Schweiz bleiben. Eine Überschreitung, selbst um wenige Tage, kann die künftige Einreise in den gesamten Schengen-Raum beeinträchtigen, nicht nur in die Schweiz.
Braucht mein Pass eine zusätzliche Gültigkeitsdauer für die Einreise in die Schweiz?
Ja. Pässe von Nicht-EU-/EWR-Bürgern sollten noch mindestens drei Monate über das geplante Ausreisedatum aus dem Schengen-Raum hinaus gültig sein und in der Regel innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt worden sein. Sowohl Fluggesellschaften als auch das Schweizer Grenzpersonal prüfen dies, bevor Sie an Bord gehen oder die Grenze überqueren.
Was darf ich zollfrei in die Schweiz einführen?
Besucher, die von ausserhalb der EU einreisen, dürfen begrenzte Mengen an Alkohol, Tabak und anderen Waren zollfrei mitbringen; alles über der Freigrenze unterliegt der Schweizer Mehrwertsteuer und Zoll an der Grenze. Die genauen Freigrenzen hängen davon ab, ob die Waren aus einem EU- oder Nicht-EU-Land mitgeführt werden, da sich die Schweizer Zollregeln von denen der EU unterscheiden.
Muss ich an der Grenze ein Rückflugticket oder einen Vermögensnachweis vorzeigen?
Das Grenzpersonal kann nach einem Rück- oder Weiterflugticket, einem Nachweis der Unterkunft und einem Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für Ihren Aufenthalt fragen, auch wenn dies bei typischen kurzen touristischen Besuchen nicht immer kontrolliert wird. Halten Sie Hotelbuchungen und ein Rückflugticket vorsichtshalber auf dem Handy bereit, insbesondere bei einer Reise mit einem One-Way-Ticket.
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